FINANZIERUNG UND STEUERN

Finanzierungsmöglichkeiten:

Am besten lassen Sie sich von Ihrer Hausbank beraten!

Umsatzsteuer

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage ist steuerrechtlich gesehen ein Unternehmer und somit vorsteuerabzugsberechtigt, d. h. die bezahlte Umsatzsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet.
Dies gilt auch, wenn der jährliche Umsatz einen Betrag von € 17.500,- nicht übersteigt.
Außerdem kann die Investition über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben werden. Dass heißt, die jährliche Steuerlast des Betreibers wird damit gemindert.
Da die Einkünfte aus dem Stromverkauf und die Sonderabschreibungen „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ darstellen, müssen Sie in der jährlichen Steuererklärung (Anlage GSE) angegeben werden.

Anmerkung: Aus standesrechtlichen Gründen ist eine Beratung in Bezug auf steuerrechtliche Fragen nur durch einen zugelassenen Steuerberater möglich.


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